Für Pflegeeinrichtungen

Mehr persönliche Ansprache, ohne Ihr Team zusätzlich zu belasten.

Telefonbegleiter ergänzt die soziale Betreuung in Pflegeeinrichtungen durch regelmäßige, wertschätzende Telefonate mit Bewohnerinnen und Bewohnern.

Mehr persönliche Ansprache, ohne Ihr Team zusätzlich zu belasten.

Telefonbegleiter ergänzt die soziale Betreuung in Pflegeeinrichtungen durch regelmäßige, wertschätzende Telefonate mit Bewohnerinnen und Bewohnern.

Im Pflegealltag bleibt oft zu wenig Zeit für längere persönliche Gespräche.

Pflege- und Betreuungsteams leisten enorm viel. Trotzdem gibt es immer wieder Bewohnerinnen und Bewohner, die mehr Ansprache brauchen:

  • Menschen mit wenig Besuch
  • Bewohner, die sich einsam fühlen
  • ruhige Personen, die selten aktiv Kontakt suchen
  • Menschen, die gern erzählen
  • Bewohner, die von festen Gesprächsroutinen profitieren

Ein zusätzliches Gespräch kann den Alltag spürbar bereichern.

Telefonbegleiter ruft Bewohnerinnen und Bewohner zu vereinbarten Zeiten an oder ist erreichbar, wenn ein Gespräch gewünscht ist. Die Gespräche sind freundlich, ruhig und wertschätzend.

Dabei geht es nicht um Pflegeberatung, Diagnose oder Therapie. Es geht um Zuwendung, Aktivierung und soziale Teilhabe durch Gespräche.

Für Einrichtungen bedeutet das: ein ergänzendes Angebot, das Bewohnern mehr Ansprache ermöglicht und Teams im Alltag unterstützen kann.

Vorteile für Sie und die Bewohner bzw. Patienten

Ergänzung zur sozialen Betreuung

Telefonbegleiter schafft zusätzliche Gesprächsmomente und kann bestehende Betreuungsangebote sinnvoll ergänzen.

Entlastung für Ihre Mitarbeitenden

Nicht jedes Gespräch muss vom Team aufgefangen werden. Bewohner erhalten zusätzliche Ansprache, ohne dass Pflegekräfte ständig verfügbar sein müssen.

Aktivierung und Ansprache

Gespräche über Erinnerungen, Interessen, Familie oder Tagesereignisse können aktivierend wirken und Struktur in den Tag bringen.

Für Bewohner mit wenig Besuch

Menschen, die selten Angehörige sehen, erhalten regelmäßige Gesprächsangebote. Der Tag ist besser strukturiert und erlebnisreicher.

Einfach in den Alltag integrierbar

Keine App, kein Tablet, keine Schulung für Bewohner. Ein Telefon genügt. Mit Festnetzanschluss oder Mobiltelefon nutzbar.

Starten ohne großes Risiko

Ein kleiner Test mit ausgewählten Bewohnerinnen und Bewohnern zeigt schnell, ob das Angebot angenommen wird.

So funktioniert’s

Testen Sie Telefon-Begleiter mit ausgewählten Bewohnerinnen und Bewohnern für 4 Wochen völlig gratis und unverbindlich.

  • Pilotphase

    Sie erhalten ein Test-Handy, das Sie Ihren Bewohnern zur Verfügung stellen. So können Sie den Telefonbegleiter ausführlich und kostenfrei testen.

  • Werbemittel

    Wir stellen Ihnen Informationsmaterial für Ihre Bewohner zur Verfügung.

  • Auswertung

    Wir begleiten das Pilotprojekt persönlich und werten gemeinsam aus, wie das Angebot angenommen wird.

  • Vertrag

    Wir sprechen anschließend über einen allgemeinen Servicevertrag mit Ihrer Einrichtung oder über die private Nutzung durch Ihre Bewohner.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Der Telefonbegleiter bietet Bewohnerinnen und Bewohnern zusätzliche persönliche Gesprächsmomente, Erinnerungsimpulse und Orientierung im Tagesablauf. Er kann insbesondere in ruhigen Zeiten eingesetzt werden, in denen das Personal nicht jedem Menschen ein längeres Einzelgespräch anbieten kann.

Nein. Der Telefonbegleiter übernimmt keine körperliche Pflege, soziale Betreuung durch Menschen, medizinische Beurteilung oder persönliche Aufsicht. Er ergänzt vorhandene Angebote und kann zusätzliche Gesprächszeit schaffen, ohne den menschlichen Kontakt ersetzen zu wollen.

Es eignet sich vor allem für Menschen, die gern telefonieren, zusätzliche Ansprache wünschen oder von regelmäßigen Routinen profitieren. Bei schweren Hörproblemen, akuter psychischer Belastung, starker Verwirrtheit oder fortgeschrittener Demenz sollte die Eignung individuell durch das zuständige Fachpersonal beurteilt werden.

Nein, es genügt ein Festnetztelefon oder Mobiltelefon. Für die Nutzerin oder den Nutzer sind keine App, kein Bildschirm und keine Bedienung eines neuen Gerätes erforderlich. Ob für Verwaltung und Auswertungen ein Onlinezugang benötigt wird, richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang.

Die Einrichtung legt gemeinsam mit der betroffenen Person und gegebenenfalls den Angehörigen geeignete Zeiten, Interessen, Gesprächsziele und Ausschlussthemen fest. Die Gespräche sollten in bestehende Tagesabläufe integriert werden und dürfen Pflege-, Ruhe- oder Therapiezeiten nicht beeinträchtigen.

Nach der Ersteinrichtung läuft der Anruf grundsätzlich automatisiert. Zusätzlicher Aufwand entsteht nur dort, wo Mitarbeitende Bewohnerinnen und Bewohner beim Telefonieren unterstützen, Berichte prüfen oder auf vereinbarte Hinweise reagieren sollen. Zuständigkeiten und Eskalationswege sollten deshalb vor Beginn eindeutig festgelegt werden. Hierzu beraten wir Sie gern.

Abhängig vom vereinbarten Angebot können Einrichtungen beispielsweise erfahren, ob ein Anruf angenommen wurde, wie lange er dauerte oder ob festgelegte Auffälligkeiten erkannt wurden. Gesprächszusammenfassungen oder Stimmungsbewertungen dürfen nur mit geeigneter Rechtsgrundlage und transparentem Einwilligungs- und Berechtigungskonzept bereitgestellt werden.

Vor der Einführung müssen insbesondere Rechtsgrundlage, Einwilligung, Informationspflichten, Zugriffsrechte, Löschfristen und die Verarbeitung möglicher Gesundheitsdaten geklärt werden. Bei einer Auftragsverarbeitung ist ein entsprechender Vertrag abzuschließen. Mitarbeitende und Angehörige erhalten nur die Informationen, für die sie ausdrücklich berechtigt sind.

Der Telefonbegleiter ist als Gesprächs- und Unterstützungsangebot gedacht. Er stellt keine Diagnosen, gibt keine medizinischen Behandlungsentscheidungen vor und ersetzt keine professionelle Beobachtung.

Vor dem Einsatz wird festgelegt, welche Hinweise über welchen Kommunikationsweg an welche verantwortliche Stelle übermittelt werden. Solche Hinweise können eine persönliche Prüfung anstoßen, sind aber keine garantierte Notfallerkennung. Der Telefonbegleiter ersetzt weder Rufanlage noch Hausnotruf oder Rettungsdienst.

Die betroffene Person muss verständlich darüber informiert werden, dass sie mit einer KI spricht, welche Daten verarbeitet werden und wer welche Informationen erhält. Soweit sie nicht selbst wirksam einwilligen kann, muss die rechtliche Vertretung geprüft werden. Ein bloßes Einverständnis der Angehörigen reicht nicht in jedem Fall aus.

Für Einrichtungen empfiehlt sich ein zeitlich begrenztes Pilotprojekt mit einer kleinen, freiwillig teilnehmenden Gruppe. Hierfür stellen wir Ihnen im Rahmen eines Testprojektes gern voreingerichtete Mobiltelefone zur Verfügung. Wahlweise kann auch das Festnetztelefon der ausgewählten Bewohner genutzt werden. Danach kann gemeinsam über eine Ausweitung entschieden werden.